Zweiradführerschein
Klasse AM, A1, A2, A, B196
Klasse AM, A1, A2, A & B196 (Zweirad)
Bereit, die Freiheit auf zwei Rädern zu erleben? Bei der Fahrschule Mario Müller findest du nicht nur eine Fahrausbildung, sondern einen Schlüssel zu neuen Abenteuern. Willkommen in der Welt des Zweiradfahrens, wo deine Leidenschaft die Kurven der Straße umarmt und der Wind deine Träume vorantreibt.
Warum bei uns?
Fahrschule Mario Müller steht für mehr als nur eine Fahrstunde. Wir sind deine Partner auf dem Weg zur Motorradlizenz, deine Begleiter auf dem Pfad der Zweiradbeherrschung und deine Unterstützung, wenn du die Straßen auf zwei Rädern erkundest. Unser Ziel ist es, nicht nur Motorradfahrer, sondern auch echte Road Warriors aus dir zu machen.
Mindestalter: | 16 Jahre |
Erwerb: | direkt |
Befristung: | keine |
Einschluss: | AM |
In der Fahrschule
Anmeldung Fahrschule: | Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr |
Theoretischen Unterricht: | 12 x 90 Minuten (Ersterwerb) |
Theorieunterricht Klassenspezifisch: |
4 x 90 Minuten. Wir fassen die Themen in 2 Einheiten zusammen |
Fahrstunden: | Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick. |
Sonderfahrten: | 5 x Überlandfahrt |
Prüfungen: | theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung jeweils durch die Prüfstelle |
bei der prakt. Prüfung zu zeigende Grundfahraufgaben: | Insgesamt sechs Grundfahraufgaben |
Inhalt der Führerscheinklasse
Krafträder (auch mit Beiwagen), bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung |
Nach 2 Jahren Besitz Klasse A1 ist nur eine praktische Aufstiegs-Prüfung auf A2 erforderlich, keine Pflichtausbildung. Nur ein prüfen der Kenntnisse und Übung. Es ist kein überspringen einer Klasse möglich z.Bsp. von A1 -> A. |
Die praktische Ausbildung
erfolgt über sogenannten Führungsfunk, das heißt du bist per Funk mit deinem Fahrlehrer verbunden. Das kann vom Auto zum Motorrad sein, aber auch von Motorrad zu Motorrad. |
Schutzbekleidungspflicht für Motorradfahrschüler
seit 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaunbis tragen. |
Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen und besteht aus: einem passenden Motorradhelm, |
Nach Rechtsprechung trägt der Fahrlehrer bei der Motorradausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung, die über die Bestimmungen des § 21a Absatz 2 der StVO und § 4 der FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 2.1 hinausgeht. Danach ist es gerade die Aufgabe einer Ausbildung, mehr zu vermitteln, als das nach dem Gesetz absolut Notwendige. Daraus folgt: Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der Fahrschüler entsprechende Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein Fahrschüler Schutzkleidung zu tragen, ist der Fahrlehrer nötigenfalls verpflichtet, die Fahrstunde komplett abzusagen. Bei einem Sturz haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für Verletzungen (§§ 280, 276, 278 BGB), die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert eingetreten wären. |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Erwerb: | direkt |
Befristung: | keine |
Einschluss: | Klasse A1 und AM |
In der Fahrschule
Anmeldung Fahrschule: | Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr |
Theoretischen Unterricht: | 12 x 90 Minuten (Ersterwerb) |
Theorieunterricht Klassenspezifisch: | 4 x 90 Minuten. Wir fassen die Themen in 2 Einheiten zusammen |
Fahrstunden: | Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick. |
Sonderfahrten: | 5 x Überlandfahrt |
Prüfungen: | theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung jeweils durch die Prüfstelle |
bei der prakt. Prüfung zu zeigende Grundfahraufgaben: | Insgesamt sechs Grundfahraufgaben |
Inhalt der Führerscheinklasse
Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung |
Nach 2 Jahren Besitz Klasse A2 ist nur eine praktische Aufstiegs-Prüfung für A erforderlich, keine Pflichtausbildung. Nur ein prüfen der Kenntnisse und Übung. |
Die praktische Ausbildung
erfolgt über sogenannten Führungsfunk, das heißt du bist per Funk mit deinem Fahrlehrer verbunden. Das kann vom Auto zum Motorrad sein, aber auch von Motorrad zu Motorrad. |
Schutzbekleidungspflicht für Motorradfahrschüler
seit 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaunbis tragen. |
Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen und besteht aus: einem passenden Motorradhelm, |
Nach Rechtsprechung trägt der Fahrlehrer bei der Motorradausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung, die über die Bestimmungen des § 21a Absatz 2 der StVO und § 4 der FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 2.1 hinausgeht. Danach ist es gerade die Aufgabe einer Ausbildung, mehr zu vermitteln, als das nach dem Gesetz absolut Notwendige. Daraus folgt: Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der Fahrschüler entsprechende Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein Fahrschüler Schutzkleidung zu tragen, ist der Fahrlehrer nötigenfalls verpflichtet, die Fahrstunde komplett abzusagen. Bei einem Sturz haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für Verletzungen (§§ 280, 276, 278 BGB), die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert eingetreten wären. |
Mindestalter: | 24 Jahre |
Erwerb: | direkt |
Befristung: | keine |
Einschluss: | AM, A1, A2 |
In der Fahrschule
Anmeldung Fahrschule: | Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr |
Theoretischen Unterricht: | 12 x 90 Minuten (Ersterwerb) |
Theorieunterricht Klassenspezifisch: | 4 x 90 Minuten, wir fassen die Themen in 2 Einheiten zusammen |
Fahrstunden: | Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick. |
Sonderfahrten: | 5 x Überlandfahrt |
Prüfungen: | theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung jeweils durch die Prüfstelle |
Inhalt der Führerscheinklasse
Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung |
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. 24 Jahre (bei Direkteinstieg) |
Die praktische Ausbildung
erfolgt über sogenannten Führungsfunk, das heißt du bist per Funk mit deinem Fahrlehrer verbunden. Das kann vom Auto zum Motorrad sein, aber auch von Motorrad zu Motorrad. |
Schutzbekleidungspflicht für Motorradfahrschüler
seit 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaunbis tragen. |
Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen und besteht aus: einem passenden Motorradhelm, |
Nach Rechtsprechung trägt der Fahrlehrer bei der Motorradausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung, die über die Bestimmungen des § 21a Absatz 2 der StVO und § 4 der FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 2.1 hinausgeht. Danach ist es gerade die Aufgabe einer Ausbildung, mehr zu vermitteln, als das nach dem Gesetz absolut Notwendige. Daraus folgt: Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der Fahrschüler entsprechende Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein Fahrschüler Schutzkleidung zu tragen, ist der Fahrlehrer nötigenfalls verpflichtet, die Fahrstunde komplett abzusagen. Bei einem Sturz haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für Verletzungen (§§ 280, 276, 278 BGB), die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert eingetreten wären. |
Mindestalter: | 25 Jahre |
Erwerb: | Fahrerschulung |
Befristung: | keine |
Voraussetzung: | Vorbesitz Klasse B min. 5 Jahre |
In der Fahrschule
Anmeldung Fahrschule: | Gebühr für die Schulung |
theoretischer Unterricht | 4 x Theorie Unterricht Zusatzstoff Klasse A |
Fahrpraxis: |
fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten |
Sonderfahrten: | keine |
Prüfungen: | keine Prüfung, es handelt sich um eine Fahrerschulung. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt |
B196-Führerschein:
125er mit Erweiterung fahren
Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
Was darf man mit B196 fahren?
Eine Fahrerschulung bei der Fahrschule ohne Prüfung genügt für B196
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Darf man B196 im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
DARSTELLUNG DER AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ZWEIRADKLASSEN
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm
Leistungsbeschränkung: bis 11 kW
Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg
Ausbildung und/oder Bedingungen:
Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung,
theoretische sowie praktische Prüfung
Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg
Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig
Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
1 Fahrstunden³ bei Dunkelheit
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: keine
Mindestgewicht: entfällt
Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig
Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
1 Fahrstunden³ bei Dunkelheit
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.