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Autoführerschein

Klasse B / B197

Klasse B & B197 (PKW)

Bereit, die Freiheit der Straße zu erleben? Bei der Fahrschule Mario Müller findest du nicht nur eine Fahrausbildung, sondern ein Tor zu neuen Horizonten. Willkommen in der Welt des Fahrens, auf der Zielgeraden zu deiner Fahrerlaubnis

Warum bei uns?

Fahrschule Mario Müller steht für mehr als nur eine Fahrschule. Wir sind dein Partner auf dem Weg zur Fahrerlaubnis, dein Begleiter auf dem Pfad der Selbstentdeckung und deine Unterstützung, wenn du die Welt auf vier Rädern eroberst. Unser Ziel ist es, nicht nur einen Fahrer, sondern einen echten Straßenkönner aus dir zu machen.

Mindestalter:18 Jahre
17 Jahre ( bei Teilnahme am Begleiteten Fahren )
Erwerb:direkt
Befristung:keine
Einschluss:AM, L

In der Fahrschule

Anmeldung Fahrschule:Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr
Theoretischen Unterricht:12 x 90 Minuten (Ersterwerb)
6 x 90 Minuten (Erweiterung)
Theorieunterricht Klassenspezifisch:2 x 90 Minuten
Fahrstunden:Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick.
Sonderfahrten:5 x Überlandfahrt
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Prüfungen:theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung durch die Prüfstelle
bei der prakt. Prüfung u.a. zu zeigende Grundfahraufgaben:Insgesamt 3 Grundfahraufgaben.

Inhalt der Führerscheinklasse

Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A!, A2 – bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder über 750 kg zulässige Gesamtmasse sofern die Kombination 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt
18 Jahre
17 Jahre ( bei Teilnahme am Begleiteten Fahren )
Mindestalter:18 Jahre
17 Jahre ( bei Teilnahme am Begleiteten Fahren )
Erwerb:direkt
Befristung:keine
Einschluss:AM, L

In der Fahrschule

Anmeldung Fahrschule:Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr
Theoretischen Unterricht:12 x 90 Minuten (Ersterwerb)
6 x 90 Minuten (Erweiterung)
Theorieunterricht Klassenspezifisch:2 x 90 Minuten
Fahrstunden:Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick.
Sonderfahrten:5 x Überlandfahrt
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Prüfungen:theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung durch die Prüfstelle
bei der prakt. Prüfung u.a. zu zeigende Grundfahraufgaben:Insgesamt 3 Grundfahraufgaben.

Inhalt der Führerscheinklasse

Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A!, A2 – bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder über 750 kg zulässige Gesamtmasse sofern die Kombination 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt
18 Jahre
17 Jahre ( bei Teilnahme am Begleiteten Fahren )

Automatik-Prüfung ohne Beschränkung

Die neue Schlüsselzahl 197 macht den Weg frei!

Du hast die Wahl:

Egal ob Du den Führerschein wie bisher auf einem PKW mit Schaltgetriebe machen möchtest, oder die neue Automatikregelung wählst – wir bieten Dir beide Varianten an und bringen Dich mit Sicherheit auf die Straße!

Prüfung im Automatik-Fahrzeug – OHNE Sperr-Vermerk – hier in der Fahrschule.

Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die

Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Ab dem 01. April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die

sogenannte „Automatikregelung“. Mittels einer integrierten Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testfahrt kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende stressfreie  Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit einem modernen Automatikgetriebe durchgeführt werden.

Ablauf der „integrierten“ Ausbildung:

Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeugs, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht, Lüftung) beim Fahren im Stadtverkehr.

Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der bekannte und vertraute Fahrlehrer bescheinigt nach

– mind. 10 Schalt-Fahrstunden à 45 Minuten

– und einer 15-minütigen Testfahrt,

dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.

Dann die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnisprüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen!

Vorteile dieser kombinierten Ausbildung:

• Ohne lästiges schalten bleibt mehr Konzentration und mehr Aufmerksamkeit für den Verkehr

• Kein Suchen nach dem richtigen Gang, sondern einfach wählen: (P)arken – (R)ückwärts –

(D)rive(=vorwärts).

• Keine Angst vorm „Abwürgen“ des Motors, das Anfahren geht wie von selbst – einfach Gas geben.

• Der Schüler erlernt den Umgang sowohl mit dem Schalt- als auch mit dem Automatikgetriebe.

• Fazit: Weniger Prüfungsstress, weniger Fahrstunden und mehr Sicherheit auf dem Weg zum

Führerschein.

Aber: „197“ gilt nicht für Erweiterungen!

Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 gilt nur für eine Fahrerlaubnis der Klasse B – nicht für spätere

Erweiterungen.

Wenn Inhaber des Führerscheins mit Schlüsselzahl 197 z. B. eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse

BE (Anhänger) oder eine LKW-Klasse planen, reicht die PKW-Schlüsselzahl nicht aus.

!!! Beachte: B 197 gilt nur für Klasse B !!!

Wer in einer Erweiterungsklasse (z.B. BE oder CE) eine Automatikprüfung ablegt, darf in dieser Klasse

weiterhin ausschließlich Automatik-Fahrzeuge fahren /Schlüsselzahl 78).

Für eine Erweiterung ohne die Automatik-Beschränkung müssen Bewerber ihre Prüfung entsprechend mit einem Schaltwagen dieser Klasse absolvieren.

Lehrplan Theorie

Allgemeine Grundthemen

Themen Nr:

  1. Persönliche Voraussetzungen

Körperliche Fähigkeiten

Einschränkung der körperlichen Fähigkeiten: Krankheit und Gebrechen, Alkohol,

Medikamente, Drogen, Ermüdung, Ablenkung, Stress.Seelische und soziale Voraussetzungen: Einstellungen und Werthaltungen gegenüber Fahrzeug, Fahren und Straßenverkehr.

Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.

  1. Risikofaktor Mensch

Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch Gefühle: Besondere Gefühlsbelastungen im Straßenverkehr, Konfliktsituationen im Straßenverkehr, Gefahrenträchtige Konfliktsituationen-was ist zu tun?

Gefühle beherrschen und kontrollieren.

Umweltschonung: Schadstoffe, Lärm

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Gesetze und Verordnungen für den Straßenverkehr

Führen von Kraftfahrzeugen: Führerscheinklassen, Führerschein auf Probe

Zulassung von Fahrzeugen: Zulassungspflicht, Erlangen der Betriebserlaubnis,

Erlöschen der Betriebserlaubnis, amtliche Kennzeichen, meldepflichtige Änderungen.

Fahrzeuguntersuchungen: Technische Überwachung, Betriebs- und

Verkehrssicherheit.

Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Verlust des Versicherungsschutzes,

freiwillige Versicherungen

Fahrzeugpapiere und Führerschein: Zulassungsbescheinigung Teil 1

(Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), Führerschein,

mitzuführende Papiere

Internationaler Kraftfahrzeugverkehr

  1. Straßenverkehrssystem

Verkehrswege-ihre Bedeutung, ihre Nutzung und ihre Gefahren

Straße und Fahrbahn, rechts fahren, Sonderwege und Sonderbereiche, Fahren in Fahrstreifen, Leitlinien und Fahrstreifenbenutzung, Fahrstreifen-und Fahrbahnbegrenzungen, Sperrflächen, vorgeschriebene Fahrtrichtung, Alleen-schön- aber gefährlich.

Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Autobahnfahrten planen, einfahren, ausfahren, fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Höchstgeschwindigkeiten, besondere Gefahren, Staus und Stockungen, Pannen und Unfälle, Reifenplatzer.

  1. Grundregel, Vorfahrt/Verkehrsregelungen

Grundregel § 1 StVO: Defensives Verhalten, Vertrauensgrundsatz

Vorfahrt: Grundregel der Vorfahrt, Vorfahrtregelung mit Verkehrszeichen, Verhalten bei der Vorfahrt, besondere Gefahren im Ortsbereich

Verkehrsregelungen: Lichtzeichen, Dauerlichtzeichen, Ampeln, Verkehrsregelung durch Polizeibeamte

Besondere Verkehrslagen

  1. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Symbole für weitere Verkehrszeichen, Verkehrszeichen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer

  1. Teilnehmer am Straßenverkehr, Besonderheiten und Verhalten

Fahrzeuge: Öffentliche Verkehrsmittel, Schulbusse, Taxen, Lkw und Busse als gewichtige Verkehrsteilnehmer. Pkw-und Zweiradfahrer, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Leichtkraftfahrzeuge

Fußgänger: Fußgängerüberwege, besondere Gefahren, ältere und behinderte Personen, Kinder

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung: Verkehrsberuhigter Bereich, Zone 30, Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, bauliche Maßnahme

  1. Geschwindigkeit, Abstand und Bahnübergang

Vorausschauendes Verhalten: Situation angepasste Geschwindigkeit

Geschwindigkeit und Selbstkontrolle: Selbsteinschätzung, Geschwindigkeitsgewohnheiten, Geschwindigkeitsrausch

Geschwindigkeitsvorschriften: Kenntnisse und Akzeptanz von Geschwindigkeitsregelungen, die richtige Geschwindigkeit,

zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Strassenverhältnisse, Verkehrsverhältnisse

Witterungs- und Sichtverhältnisse: Regen, Nebel, Schnee und Eis, Seitenwind,

Hell- Dunkel-Anpassung der Augen

Geschwindigkeit und Anhalteweg

Sicherheitsabstände

Warnzeichen

Bahnübergang: Annähern, überqueren, Zeichen und Signale, Vorrang der Schienenfahrzeuge, Wartepflicht

  1. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

Anfahren, Einfahren, nebeneinander fahren, Vorbeifahren

Überholen: Überholwege, Verhalten beim überholen, der Überholvorgang, Überholverbote, Gefahren beim Überholen, überholt werden

Abbiegen: Rechtsabbiegen, Linksabbiegen

Rückwärtsfahren- und Wenden

  1. Ruhender Verkehr

Halten und Parken: Halten, Halteverbote, Parken, Parkverbote, Beleuchtung beim Halten und Parken, Ein- und Aussteigen, Sichern des Fahrzeugs, Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge

Abschleppen, Starthilfe und Schleppen

  1. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen

Verkehrsvorschriften

Fahren mit Licht: Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte

Verhalten im Tunnel: Gefahren im Tunnel, Sicherheitstechnik, Mautpflichtige Tunnel, Unterführungen

Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen: Sonderrechte, blaues und gelbes Blinklicht

Verhalten nach Verkehrsunfall: Absichern und Hilfeleistung für Verletzte, Verpflichtungen.

Ahndung von Fehlverhalten: Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe

Verkehrszentralregister: Punktsystem

Entzug der Fahrerlaubnis

Verlust des Versicherungsschutzes, Schadenersatz, Regress

Begutachtung der Fahreignung: Medizinisch-psychologisches Gutachten

  1. Sicherheit durch Weiterlernen

Lebenslanges Lernen

Besondere Risikofaktoren bei Fahranfängern und jungen Fahrern: Warum haben junge Fahrer ein besonders hohes Unfallrisiko?, welche Situationen sind für junge Fahrer besonders gefährlich?, der Disco-Unfall

Besondere Risikofaktoren bei älteren Fahrern

Hilfen bei Problemen: Aufbauseminare, Verkehrs psychologisches Beratungsgespräch, Erfahrungsaustausch für Fahranfänger

Risiken durch Informationsdefizite

Verkehrssicherheit durch Weiterbildung: Sicherheitstraining, Kurse zur

umweltschonenden Fahrweise, Kurse für ältere Fahrer, Weiterbildung für Fahranfänger,

Überprüfung des Fahrerselbstbildes.

Klassenspezifischer Unterricht  Kl. B

  1. Technische Bedingungen, Umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

Technik: Betriebs-und Verkehrssicherheit, Kontrollleuchten/Kontrolleinrichtungen, Wartung und Pflege, Untersuchung der Fahrzeuge, Physikalische Gesetzmäßigkeiten, Wirkung von Kräften beim Fahren: Kraftübertragung am Rad, Schwerpunkt, Kippmoment, Assistenzsysteme, Aktive und passive Sicherheitsfahr-und Fahrvermeidungsstrategien, energiesparendes und umweltschonendes Verhalten, Lärmvermeidung, Entsorgung

  1. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Fahrzeugbedienung

Fahrgeschwindigkeit

Fahren in Fahrstreifen

Beleuchtungseinrichtungen

Fahren bei unterschiedlichen Straßen-und Witterungsbedingungen: Befahren von Kurven, Fahren im Gefälle und an Steigungen, Fahren im Winter

Bremsen: Bremsanlagen, Benutzung der Bremsen, Bremsen im Gefälle und bei Gefahr, Ausweichen, Fahrstabilitäts – Systeme.

Anhängerbetrieb: Zusammenstellung von Zügen, Fahren mit Zügen

Abgrenzung zur Klasse B

Sozialvorschriften: Lenk – und Ruhezeiten, Arbeitszeitnachweise

Verkehrsverbote: Verbote zur Verminderung von Luftverschmutzungen, Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung

Personen und Güterbeförderung: Personenbeförderung, Ladeflächen und Beladung, Abmessungen und Massen

Unsere Fahrzeuge

Seat Ateca

BMW 281 I Aktive Tour mit M Sportpaket